Schul- und Pausenordnung für das KGH

verabschiedet durch die Schulkonferenz im Januar 1998; ergänzt und geändert 1999, 2001, 2005, 2007, 2010, 2011, 2015, 2018, 2023 (sprachl. Präzisierung)

Schule kann ihren Bildungsauftrag nur dann erfüllen, wenn sie sich als Ort des Zusammenlebens versteht. Dieses Zusammenleben erfordert über den selbstverständlichen gegenseitigen Respekt und die gegenseitige Rücksichtnahme hinaus Regelungen, die von allen beteiligten Gruppen verantwortet, getragen und weiterentwickelt werden. Regelungen dieser Art, die für alle Schulen verbindlich sind, finden sich in der Allgemeinen Schulordnung.

Die eigene Schulordnung des Kreisgymnasiums ist von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Lehrerinnen erarbeitet worden. Sie hat zum Ziel, das Miteinander am Kreisgymnasium zu erleichtern, die pädagogische Arbeit zu fördern und die dafür notwendigen organisatorischen Vorgänge zu unterstützen. Sie soll helfen, die Einrichtungen und Anlagen der Schule in einem lebensfreundlichen Zustand zu erhalten und auszugestalten. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, dass das Kreisgymnasium für alle am Schulleben Beteiligten „unser Haus des Lernens“ sein kann!

Verhalten während der Pausen und in Freistunden

Oberstufenschüler/innen haben in den Pausen und in Freistunden das Recht, das Schulgelände zu verlassen.

Alle Schüler/innen der Sekundarstufe I halten sich während der großen Pausen auf dem Schulhof, in der Pausenhalle, der Mediothek oder der Cafeteria auf. Sie dürfen das Schulgelände in der Unterrichtszeit nicht verlassen. Abweichend von dieser Regelung können an Tagen mit Nachmittagsunterricht Schüler/innen ab Klasse 7 in der Mittagspause (einschließlich der angrenzenden Pausen) das Schulgelände verlassen. Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6 dürfen das Schulgelände grundsätzlich während des Schultags nicht verlassen.

Zur Unfallverhütung:

  Alle Schüler/innen beteiligen sich aktiv an der Verhütung von Unfällen und an der Vermeidung von Unfallgefahren! Es ist alles zu unterlassen, was die Sicherheit von Personen und die Unversehrtheit von Sachen gefährdet!

Beispielsweise ist im 1. oder 2. Stock das Sitzen auf den Fensterbänken bei geöffnetem Fenster keinesfalls gestattet; das gilt auch für gefährliches Rutschen auf Treppengeländern usw. Im Erdgeschoss dürfen die Klassen- und Kursräume nicht durch die Fenster verlassen werden, denn dadurch können sowohl die Fensterrahmen als auch die Gestänge der Jalousetten beschädigt werden. Im Hauptgebäude sind die Fenster zum Innenhof geschlossen zu halten (Durchzug!). Ballspiele, Spiele mit Material aus den Pausensportschränken und Fangen-Spielen finden nur außerhalb des Gebäudes statt.

Verlorengegangene Bälle werden vom Hausmeister von Zeit zu Zeit von den Dächern geholt; Schüler/innen dürfen nicht selbst aktiv werden (empfindliche Dachabdeckung und Unfallgefahr).

Im Winter gilt: Kein Werfen mit Schneebällen und kein Anlegen von Rutschbahnen, auch kein Rutschen auf vereisten Pfützen (Verletzungsgefahr!)!

 

Der SV-Raum gehört in den Zuständigkeitsbereich der Schülerschaft. Die SV ist für den ordnungsgemäßen Zustand dieses Raumes verantwortlich.

Über Ausnahmen vom Verbot des Verkaufs, Ausschanks und des Genusses alkoholischer Getränke entscheidet die Schulkonferenz.

Ohne aktive Aufsichtsführung ist eine geregelte Pausenordnung nicht möglich! Das bedeutet: Lehrerinnen und Lehrer zeigen stets Präsenz, sie gehen in den Fluren auf und ab, schauen in die Klassenräume und führen mit den Schülern und Schülerinnen Gespräche.

 

Handys und MP3-Player

  1. Auf dem Gelände des KGH dürfen Handys nicht benutzt werden (Ausnahmen: Schülerraum und Mediothek (nur SII)).
  2. MP3-Player u. ä. elektronische Geräte dürfen während des Unterrichts und für Aufnahmen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
  3. Handys dürfen nur ausgeschaltet mitgeführt werden.
  4. Während der Klassenarbeiten und Klausuren sind Handys, MP3-Player u. ä. elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
  5. Wir empfehlen, Handys, MP3-Player u. ä. elektronische Geräte nicht mit zur Schule zu bringen. Seitens der Schule besteht kein Versicherungsschutz bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung.

 

Verhalten vor Beginn und nach dem Ende des Unterrichts

Schüler/innen können sich ab 7.30 Uhr in der Pausenhalle bzw. im Café Pause aufhalten. Fahrschüler/innen, deren Unterricht erst mit der zweiten oder einer späteren Stunde beginnt, warten dort bis zum Ende der vorherigen Unterrichtsstunde, damit Störungen vermieden werden.

Nach dem Klingelzeichen zur jeweiligen Unterrichtsstunde sollen die Klassen in ihren Räumen bzw. vor den Fachräumen auf den/die jeweilige(n) Lehrer(in) warten. Während der großen Pausen werden die Räume abgeschlossen.

Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn der/die Fachlehrer(in) noch nicht im Unterrichtsraum erschienen, meldet der/die Klassensprecher(in) dieses im Sekretariat.

Der Parkplatz ist für das Lehrerkollegium und die Mitarbeiter/innen der Schule reserviert.

Zum Schutz von Personen und Gegenständen

Es ist in unser aller Interesse, dass wir mit dem Schuleigentum sorgfältig umgehen. Unsere Hausmeister bemühen sich sehr darum, Schulgebäude und Inventar zu pflegen und zu erhalten. Daher versteht es sich von selbst, dass man sofort den Hausmeister benachrichtigt, falls dennoch etwas defekt ist.

Die Fachräume dürfen nur im Beisein der Fachlehrer(innen) betreten werden. Verhalten in den naturwissenschaftlichen Fachräumen:

  1. Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den naturwissenschaftlichen Fachräumen nur in Anwesenheit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer aufhalten. Sie sind dazu angehalten, die aushängenden Betriebsanweisungen und Laborregeln sowie die Sicherheitsbelehrungen, die die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu Beginn des Schuljahres vornehmen, zu befolgen.
  2. Essen und Trinken sind in den naturwissenschaftlichen Fachräumen, den Computerräumen, der Mediothek und der Aula verboten!
  3. Zum Schutz vor Unfällen z. B. mit Chemikalien, elektrischen Apparaturen, Sezierbestecken etc. ist ein diszipliniertes Verhalten unbedingt erforderlich (z. B. nicht rennen, schubsen, balgen, kalbern).

Das Fahren auf dem Schulhof (mit Fahrrädern o.ä.) ist verboten.

Motorisierte Zweiräder werden nur auf dem Parkplatz am hinteren Eingang zum Schulgelände geparkt; bitte dort keine Fahrräder abstellen!

Die Feuerwehrzufahrt vom Parkplatz zum Schulhof (am Musischen Trakt) ist immer freizuhalten! Fahrräder dürfen in diesem Bereich nicht abgestellt werden.

Schulfremde Personen dürfen sich im Schulgebäude nur mit Genehmigung des Schulleiters aufhalten. In der Regel genügt es, wenn Besucher die/den zuständige(n) Fach- oder Klassenlehrer(in) um Erlaubnis bitten. Schüler(innen), die ihnen unbekannte, schulfremde Personen bemerken, melden dies bitte sofort!

Wichtiges zu versäumten Unterrichtsstunden

Fehlt ein(e) Schüler(in) aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. wegen einer Erkrankung), so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten bzw. der/die volljährige Schüler/in die Schule am Morgen der Abwesenheit bis spätestens 8.00 Uhr (z.B. Anruf im Sekretariat). Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten bzw. der/die volljährige Schüler/in der Schule schriftlich den Grund sowie Umfang des Fehlens mit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach einer Wochen eine schriftliche Zwischenmitteilung vorzulegen. In der Mittelstufe führen die Schüler ein Entschuldigungsheft (genauere Informationen hierzu erhalten sie am Anfang der Jgst. 7).
Hinweis: Ein morgendlicher Anruf ist an jedem Krankheitstag erforderlich, es sei denn, man meldet die SuS gleich für mehrere Tage krank. Bsp.: Anruf am Dienstag: „meine Tochter ist bis Freitag krank“ – keine weiteren Anrufe bis Freitag erforderlich. Anruf am Di: „meine Tochter fehlt heute“ – am Mittwoch ist ein neuer Anruf notwendig.
Schüler/innen, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden dies der unterrichtenden Lehrkraft, die sie dann in der Regel ans Sekretariat verweist. Schüler/innen, die die Schule vorzeitig verlassen, erhalten dort ein Formblatt, auf dem die Eltern die Kenntnisnahme der vorzeitigen Entlassung aus dem Unterricht bestätigen. Dies wird in das Entschuldigungsheft (Jg. 7-9) eingeklebt bzw. dem Klassenlehrer (Jg. 5/6) vorgezeigt.

Bei Oberstufenschüler(inne)n ist das Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren gesondert geregelt. Es wird in den jeweiligen Stufenversammlungen verbindlich mitgeteilt.

Beurlaubungen einzelner Schüler/innen für maximal zwei ganze Tage pro Schuljahr oder auch für einzelne Unterrichtsstunden können die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schüler/innen schriftlich unter Angabe des Grundes rechtzeitig bei der Klassenlehrerin / beim Klassenlehrer bzw. beim Beratungslehrer / bei der Beratungslehrerin beantragen.

Bitten um Beurlaubungen für mehr als zwei Tage sind rechtzeitig an den Schulleiter in Schriftform zu richten. Das gleiche gilt, wenn die Beurlaubung sich auf Schülergruppen aus verschiedenen Klassen oder Kursen bezieht (z. B. bei Kirchentagsbesuchen).

Unmittelbar vor und nach Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Ausnahmen in nachweislich dringenden Sonderfällen und bei Vorliegen eines entsprechenden frühzeitig schriftlich eingereichten Antrags sind ebenfalls nur über die Schulleitung möglich.