Im Schuljahr 2023/24 werden alle Schülerinnen und Schüler des KGH mit iPads ausgestattet. Ein Team aus dem Kollegium erarbeitet im Austausch mit Schüler- und Elternvertretung ein Konzept, dass Sie hier einsehen können. An dieser Stelle geben wir aus diesem Konzept auszugsweise Informationen zur Einführung der iPads. 

Wer bekommt die Hardware?

Alle Schülerinnen und Schüler des KGH erhalten in den ersten Wochen nach Schulstart kostenlos ein iPad.

Wie lange wird das iPad behalten?

Grundsätzlich behalten alle Schülerinnen und Schüler das Gerät, bis sie die Schule verlassen, es sei denn, es findet seitens des Schulträgers zwischenzeitlich ein Austausch statt, worüber zurzeit keine genauen Informationen vorliegen.

Wer stellt die Hardware bereit?

Der Schulträger (Kreis Gütersloh) stellt die Geräte kostenlos als Leihgerät zur Verfügung.

Welche Nutzungsvereinbarungen werden bezüglich der iPads gelten?

Die Eltern schließen mit dem Kreis eine Nutzungsvereinbarung über die Hardware sowie mit der Schule eine Vereinbarung zur schulischen Nutzung der Geräte ab. Außerdem gelten Nutzungsvereinbarungen zur Benutzung von Microsoft Teams. Diese drei Dokumente werden zu Schuljahresbeginn veröffentlicht. https://www.kreisgymnasium-halle.de/digitalisierung/downloads/

Welche Hardware stellt der Schulträger zur Verfügung?

Der Schulträger stellt iPads der 5. bis 8. Generation in der Speichervarianten 32 GB und 128 GB inklusive Ladegerät zur Verfügung.
Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 erhalten ein Gerät der 6. bis 8. Generation, sodass Sie sich bereits jetzt nach geeignetem Zubehör umsehen können, wozu Sie im folgenden genauere Informationen erhalten. Wir raten mit der Anschaffung zu warten, bis alle Informationen endgültigen Charakter haben.

Welche zusätzliche Hardware muss ich anschaffen?

Wir erachten die Nutzung eines Stiftes ab Jahrgansstufe 7 für sinnvoll und bitten daher um die Anschaffung der kompatiblen (s.u.) Hardware bis zu den Herbstferien. Im Gegenzug wird künftig kein kostspieliger grafikfähiger Taschenrechner mehr angeschafft werden müssen, da die Software des Taschenrechners auf dem iPad vorhanden ist.
Entgegen vorläufiger Informationen von vor den Sommerferien muss keine Tastatur mehr angeschafft werden.

Welche Stifte sind kompatibel?

Von Apple ist nur der „Apple Pencil“ der „ersten Generation“ mit den schulischen iPads kompatibel.
Es ist möglich, auch Stifte von Drittanbietern zu nutzen. Achten Sie darauf, dass der Stift mit iPads der Generation 6-9 kompatibel ist.
Wir geben keine Kaufempfehlung ab, listen nur laut Herstellerangaben kompatible Beispiele auf:
–          ESR Digitaler Stift 2J501
–          Logitech Crayon digitaler Zeichenstift für iPad
–          FCOOL Stylus Pen
(https://www.macwelt.de/article/1683382/die-besten-stifte-ipad-alternativen-apple-pencil.html)

Welche Tastaturen sind geeignet?

Die Anschaffung einer Tastatur ist freiwillig.
Hier ist ein Artikel, der verschiedene Tastaturen vorstellt.
Grundsätzlich müssen Sie entscheiden, ob Sie eine in einer Hülle integrierte oder eine separate Tastatur erwerben wollen.
Achten Sie unbedingt darauf, ob die Kombination aus Tastatur und Hülle zur Größe des Leihgeräts passt.
Eine in eine Hülle integrierte Tastatur (hier wird dann keine Leihhülle benötigt), die auch einen Stift aufnehmen kann, hat den Vorteil, dass iPad, Tastatur und Stift zusammen in einer Hülle geschützt sind, dafür ist das „Gesamtpaket“ etwas schwerer. (Beispiel: Logitech Tablet-Hülle Slim Folio oder Inatek  oder Jelly Comb).
Tipp: Achten Sie ggf. beim Kauf darauf, ob sich die Tastatur im zusammengelappten Zustand innerhalb der Hülle befindet bzw. ob die Tastatur Teil der Hülle ist. Dies ist z.B. hier nicht der Fall: (D DINGRICH Tastatur Hülle für iPad 6. Generation 2018). Hier sind Hülle und Tastatur zusammengeklappt zwei getrennte Teile.
Eine separate Tastatur führt zu einem geringeren Gewicht, dafür ist die Tastatur selbst nicht geschützt, z.B. Logitech K380 Bluetooth-Tastatur.

Wie werden die Geräte im Unterricht genutzt?

Die Geräte werden tendenziell mit aufsteigendem Alter der Schülerinnen und Schüler intensiver genutzt werden, sodass etwa in der Unterstufe von einer digitalen Mappenführung grundsätzlich noch abgesehen wird. Die iPads sind als Werkzeuge zu sehen, die den Lernfortschritt unterstützen sollen. Genauere pädagogische Vereinbarungen werden zu Schuljahresbeginn beschlossen und veröffentlicht (siehe Nutzungsvereinbarung unter Digitalisierung\Downloads).

Wird es digitale Schulbücher geben?

Im Schuljahr 2023/24 starten zwei sechste und zwei zehnte Klassen mit der Nutzung digitaler Schulbücher. Dies wird evaluiert werden, woraufhin beraten wird, in welchem Umfang wir digitale Schulbücher in den Folgejahren nutzen wollen.

Wie werden die Geräte verwaltet?

Die schulischen Geräte werden von der Schule durch ein sogenanntes Mobile Device Management (MDM) verwaltet. Darüber wird auch die Bereitstellung der Apps organisiert.

Ist es möglich, private Endgeräte zu nutzen?

Für eine möglichst reibungslose Nutzung der Geräte ist es nötig, dass diese über ein sogenanntes „Mobile Device Management“ (MDM) der Schule verwaltet werden. Nur Leihgeräte können darüber verwaltet werden, private jedoch nicht, sodass grundsätzlich nur die Nutzung schulischer Geräte vorgesehen ist.
Ausnahmeregelung für die aktuellen Oberstufenjahrgänge: Geräte, die bereits privat für den Einsatz im Unterricht angeschafft worden sind, dürfen weiterhin statt eines schulischen Gerätes genutzt werden.
Private Geräte müssen auch mit einem Stift und einer Tastatur ausgestattet sein. Schülerinnen und Schüler, die 2024 in die Oberstufe eintreten, nutzen grundsätzlich die schulischen Geräte.

Welche Nutzungsbedingungen gelten für die privaten Geräte?

Die Nutzungsbedingungen für die schulischen Geräte gelten auch für die privaten. Im Unterricht sind ausschließlich die von der Schule vorgesehenen Apps zu nutzen. Sollte die Schule auf den Leihgeräten eine kostenpflichtige App bereitstellen, die im Unterricht zu verwenden ist, müssen die Nutzer privater Tablets diese App auf eigene Kosten auch auf ihrem Gerät verfügbar machen oder alternativ dauerhaft auf ein schulisches Gerät umsteigen. Ferner gilt wie bei der Nutzung der schulischen Geräte, dass die Lehrkraft über den Einsatz der Geräte im Unterricht entscheidet und die Geräte in der Schule nur zu schulischen Zwecken genutzt werden dürfen.

Inwiefern kann ich die schulischen Geräte privat nutzen?

Der Schulträger verleiht diese Geräte laut seinen Nutzungsbedingungen ausschließlich für schulische Zwecke. Das Geräte verbleibt nicht in der Schule, sondern wird nach Schulschluss mit nach Hause genommen, damit auch z.B. Hausaufgaben mit dem Gerät erledigt werden können.
Die schulischen iPads können mit dem heimischen WLAN verbunden werden.
Der Browser ist nicht eingeschränkt, sodass dieser auch für private Zwecke genutzt werden kann.

Ist die Nutzung einer privaten Apple ID möglich?

Es ist nicht möglich, eine private Apple-ID mit dem schulischen Gerät zu nutzen.

Kann ich eigene Apps auf dem iPad installieren?

Es ist nicht möglich, eigene Apps zu installieren. Der Browser ist nicht eingeschränkt, sodass dieser auch für private Zwecke genutzt werden kann.

Können die Geräte vormittags und nachmittags mit unterschiedlichen Profilen betrieben werden?

Es ist zurzeit technisch nicht möglich, unsere schulischen Geräte vormittags und nachmittags mit unterschiedlichen Berechtigungsprofilen zu nutzen (z.B. vormittags nur schulische Apps, außerhalb der Unterrichtszeiten auch private). Möglicherweise wird dies zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar sein.

Was ist mit Fragen der Ansprüche, Schäden und Haftung?

„Das mobile Endgerät bleibt auch nach dem Verleih im Eigentum des Kreises Gütersloh.
Es ist pfleglich zu behandeln. Der Verlust oder die Beschädigung des Gerätes ist der Schule bzw. der schulischen Ansprechperson unmittelbar anzuzeigen. Die Schule informiert den Kreis Gütersloh als Eigentümer des Gerätes.
Gehen der Verlust bzw. die Beschädigung auf eine dritte Person zurück, die nicht Vertragspartner ist, so sollte in Rücksprache mit der Schulleitung Anzeige bei der Polizei erstattet und eine Lokalisierung des Geräts vorgenommen werden.
Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.
Die Geräte sind nicht über den Kreis Gütersloh als Verleiher versichert. Der Abschluss einer Versicherung obliegt dem Entleiher.“
(Auszug aus den Nutzungsbedingungen des Schulträgeres)

Wer ist Ansprechpartner und wo finde ich Unterstützung?

Ansprechpartner auf Seiten der Schule sind Herr Rothe, Herr Jaschke, Herr Lehmann sowie die Schulleitung.
Montags und donnerstags findet für alle Mitglieder der Schulgemeinde in der siebten Stunde eine „iPad-Sprechstunde“ statt.
Am Montag, den 28.08.2023 findet um 19:30 Uhr ein Informationsabend in der Aula statt.
Allgemeine Tipps und Hinweise zur Mediennutzung haben wir hier zusammengestellt: https://www.kreisgymnasium-halle.de/service/fuer-eltern/mediennutzung/

Ab wann werden die Geräte genutzt?

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgansstufe 10 nutzen der Geräte ab dem 21.08.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler nutzen die Geräte ab dem 29.08.
Ab dann müssen die Schülerinnen und Schüler die Geräte die Geräte täglich dabeihaben.
Eine Nutzung, den einen Stift voraussetzt, ist erst dann möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler über einen Stift verfügen, spätestens ab den Herbstferien sollte dies flächendeckend der Fall sein. Das gilt nur ab Stufe 7.