Leistungs- und Bewertungskonzept für Fernunterricht am KGH 

  1. Schriftliche Note in den „Haupt-“ und weiteren schriftlichen Fächern: Klassenarbeiten und Klausuren werden weiterhin analog geschrieben und gehen wie immer mit ca. 50% in die Endnote ein (auch bei nur einer Klausur pro Hj). Sollte dies nicht möglich sein, wird kurzfristig über einen individuellen Ersatz und seine Konditionen informiert.  
  2. Note im Bereich „Sonstige Mitarbeit“: 100% in den mündlichen Fächern, ca. 50% in den schriftlichen Fächern. In die Note im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ müssen alle während des Lockdowns geforderten und erbrachten Leistungen einfließen. Das bedeutet vor allem: mündliche/schriftliche Mitarbeit in Videokonferenzen/Chats; Referate (mündlich/schriftlich) incl. anzufertigender Schülerarbeiten (z.B. in Kunst etc.); die Lösung angeforderter Aufgaben über Teams.  
  3. Die einzelnen Fachlehrer informieren in der ersten Stunde eines eventuellen Lockdowns über spezielle Anforderungen ihres Faches die Klasse/den Kurs per Teams. 
  4. Sofern die Fachkonferenzen nichts Abweichendes beschließen, gelten die im Schulprogramm für Präsenzunterricht festgehaltenen Beschlüsse (z.B. zur Wertigkeit und Häufigkeit von Tests etc.). 

Sind Aufgaben über Teams gestellt und terminiert worden, so können verspätet abgegebene Aufgaben mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Im Falle von Krankheit ist eine entsprechende Entschuldigung vorab an die Schule zu senden (per Post oder über Teams). Im Falle technischer Probleme kann die Aufgabe auch per Post an die Schule gesendet werden (Poststempel). Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Online-Zugang über Teams funktioniert. An der Teilnahme aller schulischer Online-Veranstaltungen im Rahmen des normalen Stundenplans ist jeder verpflichtet. Im Falle größerer technischer Defekte (Ausfall des Computers etc.) ist die Schule umgehend vorab zu informieren. Die Nichtteilnahme am Online-Unterricht ohne entsprechende Entschuldigung wird wie unentschuldigtes Fehlen im Unterricht gewertet.